Dichtheitsprüfung

 
 
 
 

Koechly Dichtheitsprüfung

Private Abwasserleitungen, welche im Erdreich verlegt sind, müssen dicht sein um Schmutzwasseraustritt und Grundwassereintritt zu verhindern. Bundesweit gilt, dass ein Dichtheitsnachweis für die Grundleitung nach DIN 1986-30 bis spätestens 2015 zu erfolgen hat. Koechly führt die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in vielen Orten Schleswig-Holstein's durch.

Um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern, ist eine Ableitung des Abwassers in einem dichten Abwassersystem erforderlich. Abwasseranlagen im Sinne des § 60/61/61a des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 34 des Landeswassergesetzes sind nach den allgemeinen Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählt auch die DIN 1986 Teil 30. Danach sind Dichtheitsprüfungen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 durchzuführen. In ausgewiesenen Wassergewinnungsgebieten sowie für gewerbliches Abwasser gelten andere Fristen.